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Straßenbaubeiträge
Straßenbaubeiträge sind nach dem Wortsinn Leistungen, mit denen der Leistende in irgendeiner Weise zum Straßenbau der Kommune beiträgt. Durch den Straßenbaubeitrag wird der wirtschaftliche Vorteil für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtung abgegolten. Werden in einer Straße zum Beispiel die Fahrbahn, der Gehweg, der Parkstreifen, der Radweg, die Beleuchtung oder die Straßenentwässerung erneuert oder verbessert, so ist die Gemeinde verpflichtet die Grundstückseigentümer an den Kosten hierfür zu beteiligen. Laufende Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen lösen keine Beitragspflicht aus.
Der Straßenbaubeitrag wird erhoben, sobald eine Beitragspflicht entstanden ist. Die Erhebung erfolgt per Veranlagungsbescheid. Es gibt auch die Möglichkeit, den künftig anfallenden Kanalanschlussbeitrag durch eine Ablösungsvereinbarung abzulösen.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung.